Was gehört zu einer Betriebsauflösung?
Bei einer Betriebsauflösung stellen Sie Ihre Selbstständigkeit endgültig ein. Die Kammern sprechen von Betriebsaufgabe und meinen dasselbe. Die Räumung ist nur ein Teil davon, aber sie hat den festesten Termin: Wenn der Mietvertrag endet, müssen die Räume zurückgegeben sein.
Nehmen wir eine Physiotherapeutin, die ihre Praxis aufgibt. Sie muss die Räume zum Monatsende an den Vermieter zurückgeben. Bis dahin hat sie Behandlungsliegen, Trainingsgeräte und Schränke voller Patientenakten zu klären, dazu laufende Verträge. Wer die Reihenfolge kennt, verliert keine Frist.
Die steuerliche Behandlung der Betriebsaufgabe ist ein eigenes Thema. Fragen Sie dazu Ihre Steuerberatung. Ist Ihr Betrieb zahlungsunfähig, kann ein Insolvenzverfahren nötig sein, und dann gelten andere Regeln. Lassen Sie sich in dem Fall von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten.
In welcher Reihenfolge räumen Sie den Betrieb?
Mietvertrag kündigen
Das Ende des Mietvertrags bestimmt Ihren Räumungstermin. Kündigen Sie deshalb zuerst, in der Form, die der Vertrag verlangt, zum Beispiel schriftlich per Einschreiben.
Inventar verkaufen
Bieten Sie Möbel, Geräte und Vorräte an, bevor der Räumungsbetrieb kommt. Was niemand kauft, bleibt für die Räumung.
Akten und Daten aussortieren
Trennen Sie alles, was Sie noch aufbewahren müssen, von dem, was weg darf. Diese Unterlagen gehören nicht in den Container.
Räumungsbetrieb beauftragen
Lassen Sie sich nach einer Besichtigung mehrere Angebote machen und schreiben Sie fest, was der Betrieb sortiert, ausbaut und belegt.
Räume übergeben
Geben Sie die Räume so zurück, wie es der Mietvertrag verlangt, und halten Sie den Zustand schriftlich fest.
Die Reihenfolge hat einen Grund. Ohne Kündigung gibt es keinen Räumungstermin, und wer vor dem Verkauf räumen lässt, bezahlt die Entsorgung von Dingen, die noch Geld wert wären. Was Sie noch aufbewahren müssen, gehört vor der Räumung aus den Räumen.
Wann müssen Sie den Mietvertrag kündigen?
Ohne andere Vereinbarung endet ein Mietvertrag über Geschäftsräume nur zum Ende eines Quartals. Ein Quartal ist ein Vierteljahr: Januar bis März, April bis Juni, Juli bis September oder Oktober bis Dezember. Sie müssen spätestens am dritten Werktag eines Quartals kündigen, dann endet der Vertrag mit dem Ablauf des nächsten Quartals. Wer bis zum dritten Werktag im Januar kündigt, gibt die Räume also zum 30. Juni zurück.
Rechnen Sie deshalb mit rund 6 Monaten. Steht im Mietvertrag eine andere Frist, gilt diese. Hat der Vertrag eine feste Laufzeit, ist die Betriebsaufgabe kein Grund für eine fristlose Kündigung, und die Miete läuft bis zum Vertragsende weiter. Fragen Sie in dem Fall früh Ihren Vermieter, ob er sich auf ein früheres Ende einlässt.
Welche Fristen laufen noch?
Die Fristen einer Betriebsauflösung reichen von 2 Wochen bis zu 10 Jahren. Die Berufsgenossenschaft informieren Sie innerhalb von 2 Wochen nach der Betriebsaufgabe, Mitarbeitende können bis zu 7 Monate Kündigungsfrist haben, und Patientenakten bewahren Sie 10 Jahre nach der Behandlung auf. Wer den Mietvertrag kündigt, hat rund 6 Monate Vorlauf.
| Frist | Wofür sie gilt |
|---|---|
| Bis zum dritten Werktag eines Quartals | Mietvertrag kündigen, Ende zum Ablauf des nächsten Quartals, also rund 6 Monate Vorlauf |
| Bis zu 7 Monate | Gesetzliche Kündigungsfrist für Mitarbeitende, je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag auch länger |
| 2 Wochen nach der Betriebsaufgabe | Berufsgenossenschaft schriftlich abmelden |
| 10, 8 oder 6 Jahre | Aufbewahrung von Büchern und Jahresabschlüssen (10), Buchungsbelegen (8) und Geschäftsbriefen (6) |
| 10 Jahre nach der Behandlung | Patientenakten aufbewahren, wenn keine andere Vorschrift eine andere Frist setzt |
Wer entscheidet was bei der Betriebsauflösung?
Bei einer Betriebsauflösung reden mehrere Stellen mit, und jede entscheidet etwas anderes.
| Wer | Entscheidet über |
|---|---|
| Sie als Inhaberin oder Inhaber | Wann der Betrieb endet, wann Sie kündigen, was Sie verkaufen und wen Sie mit der Räumung beauftragen. |
| Ihr Vermieter | In welchem Zustand Sie die Räume zurückgeben und ob Einbauten stehen bleiben dürfen. Grundlage ist der Mietvertrag. |
| Ihre Steuerberatung | Wie sich die Betriebsaufgabe steuerlich auswirkt und wann das Finanzamt informiert wird. |
| Der Räumungsbetrieb | Wie geräumt, sortiert und entsorgt wird und welche Belege Sie dafür bekommen. |
| Die Gesellschafter einer GmbH | Sie beschließen die Auflösung und bestellen Abwickler. Den Eintrag im Handelsregister übernimmt eine Notarin oder ein Notar. |
Was verkaufen Sie, bevor die Räumung beginnt?
Bei einer Betriebsaufgabe bringen viele Geräte und Möbel nur einen Abverkaufspreis. Ein Wertgutachten kann helfen, den Wert zu belegen. Den tatsächlichen Preis bestimmen aber erst die Verhandlungen mit Interessenten.
Wollen Sie mit einem Räumungsverkauf werben, müssen Sie ihn nicht mehr bei der Kammer anmelden. Die Werbung darf aber nicht in die Irre führen, und das Geschäft muss in einem überschaubaren Zeitraum schließen.
Bieten Räumungsbetriebe an, brauchbare Möbel und Geräte gegen den Preis zu verrechnen, verlangen Sie den Betrag als eigene Zeile im Angebot. Einen veröffentlichten Preisindex für gebrauchte Möbel fanden wir nicht. Deshalb prüfen Sie so einen Betrag am besten im Vergleich mehrerer Angebote. Ob auf den Verkauf Umsatzsteuer anfällt, klärt Ihre Steuerberatung.
Was ist bei Gewerbe anders als bei Wohnungen?
Ein Betrieb räumt eine Praxis mit denselben Handgriffen wie eine Wohnung. Anders sind die Regeln für Abfall und Unterlagen.
Warum wird Abfall aus Betrieben sortiert?
Abfall aus Betrieben gilt als gewerblicher Abfall. Wer ihn verursacht oder besitzt, muss Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle getrennt sammeln. Geht das nicht oder ist es unzumutbar, muss der gemischte Abfall in eine Sortieranlage. In beiden Fällen brauchen Sie Belege, etwa Fotos oder Lieferscheine, und die Behörde darf sie verlangen. Das gilt für Sie und für den Betrieb, der räumt.
Was gilt für Abfall aus der Behandlung?
Abfälle aus der Behandlung von Patienten dürfen nicht in gemischten Abfall. Dazu zählen zum Beispiel spitze Gegenstände, Verbände und Arzneimittel. Fragen Sie den Betrieb ausdrücklich, wie er damit umgeht. Elektrogeräte wie Computer, Drucker und Behandlungsgeräte müssen Sie außerdem getrennt vom normalen Müll abgeben.
Wohin mit Akten und Daten der Praxis?
Akten und Datenträger gehören nicht in den Räumungscontainer. Sie müssen sie noch aufbewahren, auch wenn die Praxis längst geschlossen ist.
Patientenakten bewahren Sie in der Regel 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung auf, wenn keine andere Vorschrift eine andere Frist setzt. Für Geschäftsunterlagen nennt die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld 10 Jahre für Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse, 8 Jahre für Buchungsbelege und 6 Jahre für Handels- und Geschäftsbriefe.
Lagern Sie diese Unterlagen vor der Räumung an einem Ort ein, den Sie selbst kontrollieren. Erst wenn die Frist abgelaufen ist, lassen Sie Akten und Datenträger sicher vernichten.
Wie geben Sie die Räume zurück?
Nach dem Ende des Mietvertrags müssen Sie die Räume zurückgeben. Wie sie aussehen müssen, regelt zuerst der Mietvertrag.
Haben Sie umgebaut, verlangt der Vertrag meist den Zustand von vor dem Umbau. Das kann teuer werden. Am besten regeln Sie schon beim Vertragsabschluss, dass Einbauten bleiben dürfen oder dass der Vermieter ihren heutigen Wert bezahlt. Ist der Vertrag längst geschlossen, sprechen Sie jetzt darüber.
Steht dazu nichts im Vertrag, geben Sie die Räume besenrein zurück, also gereinigt, aber ohne Maler- und Tapezierarbeiten. Umbauten müssen Sie auch dann zurückbauen.
Verlangt der Vermieter die Fläche bis auf den Rohbau, nennt man das Entkernung. Welche Einbauten Sie zurückbauen müssen, hängt von den Klauseln im Mietvertrag ab.
Was kostet die Räumung von Büro oder Praxis?
Für Büros und Praxen gibt es keine amtliche Preisstatistik. Nach veröffentlichten Preisübersichten von Betrieben und Portalen der Branche liegt die Räumung eines Büros bei 15 bis 38 Euro je Quadratmeter. Für 350 Quadratmeter nennt eine Übersicht 5.250 bis 13.300 Euro, für 100 Quadratmeter eine andere 1.500 bis 3.000 Euro. Wird nach Stunden gerechnet, liegt der Satz bei 35 bis 65 Euro je Arbeitskraft.
| Größe oder Einheit | Preis | Was dazu gesagt wird |
|---|---|---|
| Büro oder Laden, 350 Quadratmeter | 5.250 bis 13.300 Euro | Richtwert inklusive Entsorgung und besenreiner Übergabe, ab 15 Euro je Quadratmeter |
| Büro, 100 Quadratmeter | 1.500 bis 3.000 Euro | Büros sind oft einfacher zu räumen als Wohnungen, weil weniger persönliche Dinge dort stehen |
| Arbeitsstunde, erste Übersicht | 45 bis 65 Euro je Arbeitskraft | Fahrzeug und Entsorgung kommen dazu |
| Arbeitsstunde, zweite Übersicht | 35 bis 60 Euro | Alternativ gibt es einen Festpreis |
Lager rechnet eine der Übersichten nach Stunden, weil die Fläche dort wenig über den Aufwand sagt. Für eine Praxisauflösung nennt eine Übersicht einen Startpreis von 1.500 Euro, für Werkstätten gibt es keinen Wert. Ob die Preise netto oder brutto gelten, sagt keine der beiden Übersichten. Fragen Sie im Angebot deshalb immer nach der Umsatzsteuer.
Was melden Sie nach der Übergabe?
Mehrere Meldungen laufen parallel zur Räumung, einige mit festen Fristen. Die Berufsgenossenschaft informieren Sie schriftlich innerhalb von 2 Wochen nach der Betriebsaufgabe. Bei den anderen Stellen gibt es keine feste Frist, aber sie gehören auf Ihre Liste:
- Finanzamt: Betriebsaufgabe mitteilen, in Absprache mit Ihrer Steuerberatung, dazu Schlussbilanz oder Inventarliste.
- Stadt oder Gemeinde: Gewerbe abmelden, falls Sie eines angemeldet hatten.
- Handwerkskammer oder IHK: Löschung beantragen, wenn Sie dort eingetragen waren.
- Krankenkasse: Mitarbeitende abmelden.
- Post: Nachsendeauftrag einrichten, wenn sich Ihre Adresse ändert.
- Zulassungsstelle: Betriebsfahrzeuge abmelden.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Betriebsauflösung mit Räumung?
Bis zur Übergabe der Räume rechnen Sie bei einer Betriebsauflösung mit rund 6 Monaten, weil die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsräume so lang ist. Für Mitarbeitende kann die Kündigungsfrist bis zu 7 Monate betragen. Wie lange die Räumung selbst dauert, schätzt der Betrieb bei der Besichtigung.
Muss ich meine Praxisräume beim Auszug zurückbauen?
Das steht in Ihrem Mietvertrag. Haben Sie die Praxisräume umgebaut, verlangt der Vertrag meist den Zustand von vor dem Umbau. Steht dazu nichts im Vertrag, geben Sie die Räume besenrein zurück und bauen Umbauten trotzdem zurück.
Wie lange muss ich Patientenakten nach der Praxisaufgabe aufbewahren?
Patientenakten bewahren Sie nach der Praxisaufgabe in der Regel 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung auf, wenn keine andere Vorschrift eine andere Frist setzt. Die Akten dürfen deshalb nicht in den Räumungscontainer. Lagern Sie sie an einem Ort, den Sie selbst kontrollieren.
Was kostet die Räumung eines Büros mit 100 Quadratmetern?
Eine veröffentlichte Preisübersicht nennt für die Räumung eines Büros mit 100 Quadratmetern 1.500 bis 3.000 Euro. Eine andere Übersicht rechnet ab 15 Euro je Quadratmeter, das wären ab 1.500 Euro. Ob die Beträge netto oder brutto gelten, sagt keine von beiden, fragen Sie das im Angebot.
Kann ich den Mietvertrag für meine Geschäftsräume fristlos kündigen, wenn ich den Betrieb aufgebe?
Nein, bei einem Mietvertrag mit fester Laufzeit ist die Betriebsaufgabe allein kein Grund für eine fristlose Kündigung. Bei einem unbefristeten Vertrag gilt die Frist aus dem Vertrag, sonst die gesetzliche. Dann kündigen Sie bis zum dritten Werktag eines Quartals, und der Vertrag endet mit dem Ablauf des nächsten Quartals. Sprechen Sie früh mit Ihrem Vermieter über eine Einigung.
