Entrümpelungen Liste
Aufgeschlagenes Nachschlagewerk mit Lupe neben einem Umzugskarton, Symbolbild für das Glossar

Glossar der Entrümpelung und Wohnungsauflösung

Das Glossar erklärt in einfachen Worten die Begriffe, die Ihnen bei einer Entrümpelung, in einem Angebot oder bei der Wohnungsübergabe begegnen. Jede Erklärung beginnt mit ein bis zwei Sätzen und nennt danach ihre Quelle.

11 Begriffe

Asbestsanierung

Asbestsanierung heißt: Ein Fachbetrieb entfernt Baustoffe, die Asbestfasern enthalten, weil eingeatmete Fasern Krebs auslösen können. Betroffen sind vor allem Gebäude von vor 1993, etwa alte Bodenbeläge, Fliesenkleber, Dachplatten oder Nachtspeicherheizungen. Bei einer Entrümpelung zählt das nur, wenn solches Material tatsächlich vorkommt, nicht der übliche Hausrat.

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Beförderungserlaubnis

Eine Beförderungserlaubnis ist eine amtliche Erlaubnis, die ein Betrieb braucht, um gefährliche Abfälle gewerblich zu transportieren, etwa Farbreste oder asbesthaltiges Material. Für gewöhnlichen Sperrmüll, Möbel oder Hausrat aus einer Wohnung braucht kein Betrieb diese Erlaubnis, weil solcher Abfall nicht als gefährlich gilt.

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Besenreine Übergabe

Besenrein heißt: Sie geben die Wohnung leer und grob gefegt oder gesaugt zurück, mit entfernten Spinnweben, Krümeln und grobem Schmutz. Nach ständiger Rechtsprechung reicht das aus. Fenster putzen, Teppiche reinigen oder die Küche grundreinigen müssen Sie dafür nicht, außer der Mietvertrag verlangt das ausdrücklich zusätzlich.

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Betriebsauflösung

Betriebsauflösung heißt: Sie geben Ihr Unternehmen endgültig auf und räumen Büro, Praxis, Lager oder Werkstatt komplett leer. Amtlich heißt das Betriebsaufgabe. Dazu gehört mehr als nur Ausräumen: Sie melden das Gewerbe ab, kündigen laufende Verträge und informieren das Finanzamt, oft über mehrere Monate verteilt.

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Dachbodenentrümpelung

Dachbodenentrümpelung heißt: Sie oder ein Betrieb räumen Dachboden oder Speicher komplett leer, meist als Vorbereitung für einen Ausbau oder eine neue Dämmung. Betroffen sind vor allem alte Möbel, Kisten und Erinnerungsstücke. Der Zugang über eine Bodentreppe oder Leiter macht die Arbeit aufwendiger als in ebenerdigen Räumen.

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Elektroschrott

Elektroschrott sind ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte, die Sie niemals in die Restmülltonne werfen dürfen. Sie geben sie kostenlos am Wertstoffhof ab oder lassen sie beim Handel zurücknehmen: Beim Kauf eines neuen, gleichartigen Geräts nimmt der Händler das alte umsonst zurück, kleine Geräte bis 25 Zentimeter sogar ohne Neukauf.

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Entkernung

Entkernung heißt: Ein Gebäude wird innen komplett ausgeräumt und zurückgebaut, bis nur noch die tragende Struktur steht. Nichttragende Wände, Böden, Decken, Türen und die gesamte Technik kommen raus, während Fundament, tragende Wände und meist die Fassade stehen bleiben. Vorher muss das Gebäude leer sein: Möbel und Hausrat werden zuerst geräumt.

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Entrümpelung

Entrümpelung heißt: Sie oder ein Betrieb räumen einen einzelnen Bereich wie Keller, Dachboden oder Garage von Dingen, die Sie nicht mehr brauchen. Anders als bei einer Haushaltsauflösung bleibt der Rest der Wohnung unberührt, und Sie wohnen meist weiter darin oder vermieten sie später neu.

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Entsorgungsfachbetrieb

Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein Betrieb, den eine unabhängige Prüfstelle jährlich kontrolliert und dafür ein Zertifikat vergibt, weil er Abfälle sammeln, transportieren oder entsorgen darf. Nur wer dieses gültige Zertifikat hat, darf sich so nennen. Ein bundesweites Register zeigt öffentlich, welche Betriebe aktuell zertifiziert sind.

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Entsorgungsnachweis

Ein Entsorgungsnachweis belegt, dass gefährlicher Abfall auf einem zugelassenen Weg entsorgt wird. Er ist ausschließlich für gefährliche Abfälle vorgeschrieben, nicht für Ihren gewöhnlichen Sperrmüll aus einer Haushaltsauflösung. Als Privathaushalt brauchen Sie deshalb praktisch nie selbst einen Entsorgungsnachweis, das betrifft in erster Linie Betriebe und größere Mengen.

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Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft heißt: Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, gehört der gesamte Nachlass ihnen allen zusammen, keinem allein. Für die Räumung einer geerbten Wohnung reicht meist die Zustimmung der Mehrheit nach Erbanteilen. Wollen Sie dagegen einzelne wertvolle Gegenstände endgültig verteilen oder verkaufen, brauchen Sie die Zustimmung aller Erben.

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