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Glossar

Betriebsauflösung

Betriebsauflösung heißt: Sie geben Ihr Unternehmen endgültig auf und räumen Büro, Praxis, Lager oder Werkstatt komplett leer. Amtlich heißt das Betriebsaufgabe. Dazu gehört mehr als nur Ausräumen: Sie melden das Gewerbe ab, kündigen laufende Verträge und informieren das Finanzamt, oft über mehrere Monate verteilt.

Begriff
Betriebsauflösung
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Neben der Räumung selbst müssen Sie Arbeitsverträge fristgerecht kündigen, das Finanzamt über die Aufgabe informieren, Verträge für Miete, Telefon oder Leasing beenden und sich bei der Berufsgenossenschaft abmelden. Wie lange Sie Geschäftsunterlagen aufbewahren müssen, hängt von der Art der Unterlage ab: Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse zehn Jahre, Rechnungen und andere Buchungsbelege acht Jahre (seit Anfang 2025 verkürzt, vorher waren es zehn), empfangene und abgesendete Geschäftsbriefe sechs Jahre.

Die eigentliche Räumung von Büro, Lager oder Werkstatt läuft wie eine private Haushaltsauflösung, nur mit gewerblichem Inventar: Maschinen, Regale, Akten und Restbestände werden verkauft, weitergegeben oder fachgerecht entsorgt. Wie die Steuer den Gewinn oder Verlust aus der Aufgabe behandelt, klärt am besten Ihr Steuerberater.

Verwandte Begriffe

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Die Betriebsaufgabe: Die wichtigsten Fakten auf einen Blick, IHK Frankfurt am Main,

Wo Künstliche Intelligenz mitgearbeitet hat

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieses Portals mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie den Betrieb und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, sagen wir Ihnen, wo er dort berichtigt werden kann, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.