Was dürfen Bevollmächtigte und Betreuer mit der Wohnung?
Zieht ein Angehöriger dauerhaft ins Pflegeheim, muss meist auch die alte Wohnung aufgegeben werden. Wer das entscheiden darf, hängt von einem einzigen Dokument ab: der Vorsorgevollmacht. Das ist eine schriftliche Erklärung, mit der Ihre Mutter eine Person ihres Vertrauens dazu ermächtigt hat, für sie zu handeln, falls sie es selbst nicht mehr kann.
Steht in der Vollmacht ausdrücklich, dass die bevollmächtigte Person den Mietvertrag kündigen und den Haushalt auflösen darf, reicht das aus. Sie brauchen dafür kein Gericht und keine Genehmigung. Prüfen Sie das Dokument genau: Manche Vollmachten decken nur die Gesundheitssorge ab und sagen zur Wohnung nichts.
Ohne eine solche Vollmacht dürfen auch Kinder nicht einfach für ihre Eltern handeln. Es gibt keine automatische Vertretung zwischen Eltern und Kindern, ebenso wenig zwischen Ehepartnern für diese Frage. Fehlt eine Vollmacht, bestellt das zuständige Amtsgericht, das Betreuungsgericht, eine Betreuerin oder einen Betreuer.
Wann braucht der Betreuer die Zustimmung des Gerichts?
Für die Kündigung der Wohnung, die Ihre Mutter selbst bewohnt hat, braucht ein bestellter Betreuer vorher die Zustimmung des Gerichts. Das gilt auch, wenn er einen Aufhebungsvertrag mit der Vermieterin unterschreibt oder die Wohnung weitervermietet. Ein Bevollmächtigter mit einer Vollmacht für die Wohnung braucht diese Zustimmung nicht.
Die Aufgabe der Wohnung muss außerdem dem Willen Ihrer Mutter entsprechen, solange sie ihn äußern kann. Gegen ihren Willen darf der Betreuer die Wohnung nur aufgeben, wenn ein Verbleib sie oder ihr Geld ernsthaft gefährden würde. Das ist etwa der Fall, wenn die Miete nicht mehr finanzierbar ist oder die Versorgung zu Hause trotz aller ambulanten Hilfen nicht mehr ausreicht.
Der Betreuer muss dem Gericht außerdem melden, wenn er die Wohnung aufgeben will, und die Sichtweise Ihrer Mutter dabei mitteilen. Das Gericht prüft dann, ob der Betreuer sich an diese Vorgaben gehalten hat.
Was passiert mit dem Hausrat im Pflegeheim?
Ins Pflegezimmer passt nur ein kleiner Teil des bisherigen Hausrats. Kleidung, Fotos, ein paar vertraute Möbelstücke und persönliche Gegenstände wie Brille oder Hörgerät gehören dazu. Klären Sie mit dem Heim vorher, welche Möbel erlaubt sind und wie viel Platz das Zimmer bietet.
Für den Rest bleiben drei Wege: verkaufen, verschenken oder spenden, und was nichts davon ist, entsorgen. Wie Sie dabei am schnellsten vorankommen, ohne Wochen zu verlieren, steht im Ratgeber zur Haushaltsauflösung in Eigenregie.
Wer die Räumung nicht selbst schafft, kann einen Betrieb beauftragen, der Wohnungen räumt. Fragen Sie vorher genau nach, was er anbietet und wie er entsorgt, denn nicht jeder Umzugsbetrieb übernimmt auch eine komplette Räumung.
Wer zahlt, wenn Rente und Vermögen nicht reichen?
Bezahlt wird zuerst aus dem Einkommen und Vermögen Ihrer Mutter. Ersparnisse und Bargeld bis 10.000 Euro pro Erwachsenem muss sie nicht einsetzen, das Sozialamt verlangt sie nicht. Reicht der Rest nicht für Heim und Wohnungsauflösung, kann sie Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen.
Stellen Sie den Antrag, bevor das Vermögen aufgebraucht ist und möglichst schon vor dem Umzug. Das Amt zahlt erst ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend für die Zeit davor.
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts kann das Sozialamt auch die Kosten der Räumung selbst übernehmen. Voraussetzung ist, dass der Umzug ins Heim notwendig war und die pflegebedürftige Person ihn nicht privat organisieren konnte. Dazu gehören laut dem Urteil Transport, Hilfskräfte und die Entsorgung von Möbeln, die nicht mit umziehen. Die Übernahme setzt voraus, dass das Amt vorher zugestimmt hat und dass die Kosten angemessen sind. Was eine solche Räumung insgesamt kostet, rechnet der Kostenvergleich für eine Haushaltsauflösung vor.
Wie bereiten Sie die Wohnungsauflösung am besten vor?
Ein vorzeitiges Kündigungsrecht wegen der Pflegebedürftigkeit gibt es nicht automatisch. Der Vermieter muss Ihre Mutter nicht früher aus dem Vertrag lassen, auch wenn der Umzug ins Heim unausweichlich ist. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten, wenn im Mietvertrag nichts anderes steht.
Heimvertrag unterschreiben und Zeitplan festlegen
Erst wenn der Platz sicher ist, lohnt es sich, mit der Wohnungsauflösung zu beginnen. Rechnen Sie mehrere Wochen ein.
Mietvertrag kündigen
Kündigen Sie schriftlich unter Einhaltung der Frist. Bei einer Vollmacht oder Betreuerbestellung legen Sie das Original vor.
Verträge rund um die Wohnung kündigen
Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet, Rundfunkbeitrag und die Hausratversicherung enden nicht von selbst.
Möbel fürs Zimmer auswählen
Sprechen Sie mit dem Heim ab, was ins Zimmer passt, und mit Ihrer Mutter, was ihr wichtig ist.
Rest verteilen und entsorgen
Verkaufen, verschenken, spenden, dann entsorgen. Was davon übrig bleibt, holt ein Betrieb oder die Stadt ab.
Wohnung übergeben
Zählerstände notieren, Schlüssel zurückgeben und die Übergabe schriftlich bestätigen lassen.
Häufige Fragen
Darf ich als Tochter die Wohnung meiner Mutter ohne Vollmacht kündigen?
Nein, ohne eine gültige Vollmacht oder eine Bestellung als Betreuerin dürfen Sie den Mietvertrag Ihrer Mutter nicht kündigen. Es gibt keine automatische Vertretung zwischen Eltern und Kindern. Fehlt eine Vollmacht, muss das Betreuungsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellen, bevor jemand rechtsverbindlich für Ihre Mutter handeln darf.
Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einem gerichtlich bestellten Betreuer?
Eine Vorsorgevollmacht wird von der betroffenen Person selbst erteilt, solange sie das noch kann, und die bevollmächtigte Person handelt danach ohne laufende Kontrolle durch ein Gericht. Ein Betreuer wird dagegen vom Betreuungsgericht bestellt und braucht für wichtige Schritte wie die Kündigung der Wohnung dessen Zustimmung.
Muss ein Betreuer jede Kündigung der Wohnung vom Gericht genehmigen lassen?
Ja, wenn es um die Wohnung geht, die die betreute Person selbst bewohnt hat. Der Betreuer braucht dafür vorher die Zustimmung des Betreuungsgerichts, ebenso für eine Vermietung dieser Wohnung. Ein Bevollmächtigter mit einer entsprechenden Vollmacht braucht diese Zustimmung nicht.
Übernimmt das Sozialamt die Kosten der Wohnungsauflösung beim Umzug ins Pflegeheim?
Das Sozialamt kann die Kosten der Wohnungsauflösung unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts gehören Transport, Hilfskräfte und Entsorgung dazu, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen. Der Umzug muss notwendig gewesen sein und sich nicht privat organisieren lassen. Stellen Sie den Antrag, bevor Sie eine Firma beauftragen.
Was mache ich mit Möbeln, die nicht ins Pflegeheimzimmer passen?
Verkaufen, verschenken oder spenden Sie zuerst, was noch gut erhalten ist, und entsorgen Sie erst danach den Rest. Sozialkaufhäuser und karitative Einrichtungen nehmen brauchbare Möbel oft ab, teils sogar mit Abholung. Die einzelnen Wege stehen im Ratgeber zur Haushaltsauflösung in Eigenregie.
Wie lange dürfen wir die alte Wohnung nach dem Einzug ins Heim noch behalten?
In der Regel drei Monate ab der Kündigung, wenn im Mietvertrag keine andere Frist steht. Ein vorzeitiges Kündigungsrecht wegen der Pflegebedürftigkeit gibt es nicht: Der Vermieter muss Ihre Mutter nicht früher aus dem Vertrag lassen, auch wenn der Umzug dringend ist.
