Was zählt bei der Wertanrechnung als wertvoll?
Wertanrechnung heißt: Der Betrieb schätzt beim Räumungstermin, was er aus Ihrem Haushalt weiterverkaufen kann, und zieht diesen Betrag von seiner Rechnung ab. Das betrifft nicht jeden Gegenstand in der Wohnung, sondern nur das, was tatsächlich noch einen Markt hat.
- Gut erhaltene Möbel: Anrechenbar ist nur, was sich ohne Aufarbeitung weiterverkaufen lässt. Eine zerlegte Schrankwand oder ein Sofa mit deutlichen Gebrauchsspuren zählt in der Praxis nicht dazu.
- Antiquitäten und Sammlungen: Der Wert entscheidet sich am einzelnen Stück. Wer ihn genau wissen will, holt eine eigene Schätzung ein, bevor der Räumungstermin steht.
- Funktionsfähige Elektrogeräte: Nur wenn ein Gerät noch läuft, hat es einen Wert. Defekte Geräte nehmen die kommunalen Recyclinghöfe kostenlos an, sie kosten also nichts, bringen aber auch nichts.
- Altmetall: Schrott hat einen Tagespreis. Wie hoch er am Räumungstag steht, lässt sich nicht verlässlich vorhersagen.
Schmuck und Bargeld gehören nicht zur Wertanrechnung des Betriebs. Solche Stücke sichern Sie vor dem Termin selbst, sie sind keine Verhandlungsmasse für die Rechnung.
Warum nennt kein Betrieb eine feste Prozentzahl?
Für Sperrmüll und Entsorgung gibt es amtliche Gebühren, die jede Stadt veröffentlicht. Für gebrauchten Hausrat gibt es das nicht. Kein Amt und keine Kammer führt eine Preisliste für alte Möbel, Antiquitäten oder Elektrogeräte, weil ihr Wert von Zustand, Modell und Nachfrage am Tag des Verkaufs abhängt.
Manche Anbieter werben trotzdem mit einer festen Prozentzahl, etwa der Aussage, Wertgegenstände könnten die Rechnung halbieren. Woher eine solche Zahl stammt, sagen diese Anbieter meist nicht, und eine geprüfte, amtliche Quelle dafür gibt es nicht. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf eine Prozentzahl, sondern auf den Betrag, den ein Betrieb Ihnen schriftlich nennt.
Wie gehört der Abzug ins schriftliche Angebot?
Ein Satz wie "Wertgegenstände werden angerechnet" ist kein Abzug, sondern nur eine Absicht. Er taucht in der Schlussrechnung oft nicht mehr auf. Verlangen Sie stattdessen zwei Angaben: welche Stücke der Betrieb ankauft und mit welchem Betrag in Euro.
Schätzt der Betrieb Ihre alte Schrankwand und zwei Fahrräder zum Beispiel auf 200 Euro, gehört diese Summe als eigene Zeile ins Angebot, getrennt von Arbeitszeit und Entsorgung. So sehen Sie am Ende genau, was Sie tatsächlich bezahlen und wofür.
Ein Angebot, das Ihnen die ganze Räumung kostenlos gegen den Hausrat verspricht, rechnet mit einem Erlös, den vorher niemand kennt. Fällt er niedriger aus als erwartet, folgt oft eine Nachforderung, über die Sie dann nicht mehr verhandeln können. Mehr zu Festpreis und Nachforderung steht im Ratgeber Festpreis oder Schätzung bei der Entrümpelung.
Wann lohnt sich eine eigene Schätzung vorher?
Bei einer vermuteten Antiquität oder einer größeren Sammlung lohnt es sich, vor dem Räumungstermin eine unabhängige Schätzung einzuholen, und zwar von jemandem, der die Wohnung anschließend nicht selbst räumt. Die Verbraucherzentrale rät bei wertvollem Schmuck und Antiquitäten zu einem Gutachten etwa ab einem geschätzten Wert von 3.000 bis 5.000 Euro. Ein solches Gutachten kostet häufig 50 bis 200 Euro, je nach Aufwand.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Kunst, Antiquitäten und Hausrat finden Sie über das Sachverständigenverzeichnis der Industrie- und Handelskammern. Diese Fachleute sind unabhängig von jedem Entrümpelungsbetrieb und haben kein eigenes Interesse am Ankauf.
Für Schmuck und Gold gilt derselbe Grundsatz wie für Möbel: Holen Sie mehrere Angebote ein, bevor Sie verkaufen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt mindestens drei Angebote von verschiedenen Händlern und nennt einen Abschlag von 8 bis 15 Prozent unter dem reinen Materialwert als üblich. Ein Angebot deutlich darunter ist ein Grund, weiterzufragen.
Wer darf den Hausrat aus einem Erbe verkaufen?
Haben mehrere Menschen gemeinsam geerbt, gehört ihnen der Hausrat auch gemeinsam. Keiner von ihnen darf allein entscheiden, dass ein Betrieb Möbel oder Antiquitäten aus der Wohnung ankauft. Nur Maßnahmen, die den Nachlass erhalten, etwa das Abschließen der Wohnung, darf jeder allein treffen. Ein Verkauf, und die Wertanrechnung ist rechtlich ein Verkauf, braucht die Zustimmung der Erben zusammen.
Räumen Sie deshalb erst, wenn alle Erben dem Ankauf zugestimmt haben, am besten schriftlich per Nachricht oder E-Mail. Sonst kann ein Miterbe später verlangen, dass der Betrag neu verteilt oder der Betrieb erneut zahlt.
Müssen Sie den Erlös aus der Wertanrechnung versteuern?
In aller Regel nicht. Ein Gewinn aus einem privaten Verkauf ist nur dann zu versteuern, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens ein Jahr liegt. Gegenstände des täglichen Gebrauchs, also normaler Hausrat, sind davon ausdrücklich ausgenommen, egal wie kurz die Frist war.
Zusätzlich bleibt ein Gewinn aus privaten Verkäufen bis 1.000 Euro im Jahr ohnehin steuerfrei. Für Erben gilt eine Regel, die oft übersehen wird: Beim Verkauf eines geerbten Gegenstands zählt das Kaufdatum des Verstorbenen, nicht der Tag der Erbschaft. Ein Schrank, den Ihr Vater vor zwanzig Jahren gekauft hat, gilt deshalb auch für Sie als vor zwanzig Jahren gekauft. Die Jahresfrist ist damit fast immer längst abgelaufen, bevor überhaupt geräumt wird.
Was für den Steuerabzug einer Entrümpelung insgesamt gilt, erklärt der Ratgeber Was kostet eine Entrümpelung im Abschnitt zu den Steuern.
Häufige Fragen
Muss der Abzug für Wertanrechnung als Euro-Betrag im Angebot stehen?
Ja, nur ein Betrag in Euro zählt als verbindlicher Abzug. Ein Satz wie "Wertgegenstände werden angerechnet" ist keine Zusage und taucht in der Schlussrechnung oft nicht mehr auf. Verlangen Sie deshalb, welche Stücke angerechnet werden und mit welcher Summe, bevor Sie unterschreiben.
Welche Gegenstände rechnet ein Betrieb bei einer Entrümpelung an?
Anrechenbar sind vor allem gut erhaltene Möbel ohne Gebrauchsspuren, Antiquitäten und Sammlungen, funktionsfähige Elektrogeräte und Altmetall zum Tagespreis. Zerlegte Möbel, beschädigte Polster und defekte Geräte bringen in der Praxis keinen Abzug. Schmuck und Bargeld gehören nicht zur Wertanrechnung des Betriebs, die sichern Sie vorher selbst.
Gibt es eine feste Prozentzahl für die Wertanrechnung?
Nein, eine amtliche oder allgemein geprüfte Prozentzahl für die Wertanrechnung gibt es nicht. Für gebrauchten Hausrat existiert keine Preisliste, wie es sie für Sperrmüllgebühren gibt. Anbieter, die feste Prozentsätze versprechen, belegen diese Zahl in der Regel nicht mit einer Quelle. Verlassen Sie sich stattdessen auf den Euro-Betrag im schriftlichen Angebot.
Müssen Sie den Erlös aus der Wertanrechnung versteuern?
Nein, in aller Regel nicht. Normaler Hausrat zählt als Gegenstand des täglichen Gebrauchs und bleibt beim Verkauf immer steuerfrei, unabhängig von der Frist. Zusätzlich bleiben private Verkaufsgewinne bis 1.000 Euro im Jahr steuerfrei. Bei geerbten Stücken zählt zudem das Kaufdatum des Verstorbenen, sodass die Jahresfrist meist ohnehin abgelaufen ist.
Darf ich allein entscheiden, dass ein Betrieb Möbel aus dem Nachlass ankauft?
Nein, wenn Sie zusammen mit anderen geerbt haben, gehört der Hausrat allen Erben gemeinsam. Ein Verkauf an den Betrieb braucht die Zustimmung aller, nur Maßnahmen zum bloßen Erhalt des Nachlasses darf jeder allein treffen. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein, bevor Sie den Räumungstermin vereinbaren.
