Entrümpelungen Liste

Ratgeber

Ist eine Entrümpelung steuerlich absetzbar?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Die Räumung selbst lässt sich nicht von der Steuer absetzen, Umzug, Reinigung und Renovierung in Ihrer eigenen Wohnung dagegen schon. Bei diesen Arbeiten sinkt Ihre Steuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, bei Dienstleistungen höchstens um 4.000 Euro im Jahr, bei Handwerkerarbeiten um höchstens 1.200 Euro. Sie brauchen dafür eine Rechnung und müssen überweisen.

Höchster Abzug für Dienstleistungen im Jahr
4.000 Euro
Einkommensteuergesetz, Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen, Bundesamt für Justiz, Stand 26. September 2026
Höchster Abzug für Handwerkerarbeiten im Jahr
1.200 Euro
Einkommensteuergesetz, Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, Bundesamt für Justiz, Stand 26. September 2026
Ordentlicher Schreibtisch mit Ordner, Stift und Pflanze für die Steuerunterlagen.
Ordentlicher Schreibtisch mit Ordner, Stift und Pflanze für die Steuerunterlagen. Bild: KI generiert.

Was lässt sich bei einer Entrümpelung absetzen?

Das Finanzamt zieht bei bestimmten Arbeiten in Ihrem Haushalt 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuer ab, die Sie zahlen müssten. Ein Umzugsbetrieb berechnet zum Beispiel 800 Euro Arbeitskosten. Dann sinkt Ihre Steuer um 160 Euro. Wer kaum oder keine Einkommensteuer zahlt, bekommt den Abzug allerdings nicht ausgezahlt.

Für Dienstleistungen im Haushalt liegt die Höchstgrenze bei 4.000 Euro Steuerersparnis im Jahr, für Handwerkerarbeiten bei 1.200 Euro. Diese Grenzen erreichen Sie erst bei 20.000 Euro Arbeitskosten für Dienstleistungen und bei 6.000 Euro für Handwerkerarbeiten. Der Abzug beträgt jeweils 20 Prozent der Arbeitskosten.

Zwei Höchstgrenzen für den Steuerabzug bei Arbeiten in Ihrem eigenen Haushalt, je Kalenderjahr. In der Steuererklärung heißen die beiden Gruppen "haushaltsnahe Dienstleistungen" und "Handwerkerleistungen".
Art der ArbeitBeispieleSteuerabzugHöchster Abzug im Jahr
Dienstleistungen im HaushaltWohnung reinigen, Umzugsdienste20 Prozent der Arbeitskosten4.000 Euro
HandwerkerarbeitenStreichen, Tapezieren, Bodenbelag verlegen20 Prozent der Arbeitskosten1.200 Euro

Begünstigt sind nur die Arbeitskosten. Fahrt- und Maschinenkosten, die der Betrieb berechnet, gehören dazu, Material nicht. Bei einem Umzug hängt es vom Einzelfall ab, ob das Finanzamt ihn als Dienstleistung oder als Handwerkerarbeit zählt. Ein Umzug aus beruflichen Gründen, den Sie schon als berufliche Kosten angeben, zählt nicht doppelt. Was eine Räumung insgesamt kostet, einschließlich der Gebühren für Sperrmüll, steht im Ratgeber Was kostet eine Entrümpelung.

Warum ist die Haushaltsauflösung nicht absetzbar?

Die Finanzämter richten sich nach einer Liste des Bundesfinanzministeriums. Sie führt auf, welche Arbeiten begünstigt sind und welche nicht. Die Haushaltsauflösung steht dort in der Spalte nicht begünstigt, ebenso die Sperrmüllabfuhr. Die Liste stammt von 2016 und wurde 2021 geändert, aber nicht bei diesen Einträgen.

Bei der Entsorgung unterscheidet die Liste genau. Nimmt ein Betrieb Abfall nur nebenbei mit, etwa den Bauschutt beim Neuverfliesen eines Bades oder den Grünschnitt bei der Gartenpflege, zählt das zur begünstigten Arbeit. Ist das Wegschaffen selbst die Leistung, ist es nicht begünstigt. Bei einer Räumung ist das Wegschaffen genau diese Hauptarbeit.

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen nennt bei der Müllabfuhr einen Grund: Der Müll wird außerhalb des Haushalts entsorgt, und nur Arbeit im Haushalt zählt.

Welche Arbeiten bei einer Räumung bleiben absetzbar?

Die Haushaltsauflösung als Ganzes fällt heraus, einzelne Arbeiten daneben nicht. Nach der Liste des Ministeriums sind diese Arbeiten begünstigt, wenn sie in Ihrem eigenen Haushalt stattfinden:

  • Ein privater Umzug, also Transport und Tragen beim Wechsel in die neue Wohnung, ist begünstigt.
  • Renovierungsarbeiten in Ihrer alten Mietwohnung nach dem Auszug, etwa Streichen oder Tapezieren, sind begünstigt, wenn sie in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Umzug stehen.
  • Die Reinigung der Wohnung ist begünstigt, denn Hausarbeiten wie Reinigen führt die Liste ausdrücklich auf.
  • Die Abfuhr von Bauschutt oder Grünschnitt ist begünstigt, wenn sie zu einer begünstigten Arbeit gehört.
  • Nicht begünstigt sind die Haushaltsauflösung selbst, die Sperrmüllabfuhr, Material und alle Arbeiten, die der Betrieb außerhalb Ihres Haushalts erledigt, etwa das Sortieren in seiner Halle.

Lassen Sie jede Arbeit einzeln auf der Rechnung ausweisen, die der Betrieb tatsächlich erledigt hat: Räumung, Umzug, Reinigung, Renovierung, Entsorgung. Steht dort nur "Haushaltsauflösung" für den ganzen Betrag, fehlt dem Finanzamt die Grundlage für einen Abzug. Auf die Rechnung gehört nur, was tatsächlich stattgefunden hat.

Zählt der Keller oder der Garten zum Haushalt?

Nur Arbeiten in Ihrem eigenen Haushalt zählen. Dazu gehören die Wohnung oder das Haus mit Kellerabteil, Dachboden, Garage und Garten. Was der Betrieb außerhalb erledigt, etwa das Sortieren in seiner Halle, bleibt außen vor.

Nach einem Umzug gilt eine Ausnahme. Renovierungsarbeiten in Ihrer alten Mietwohnung zählen noch als im Haushalt erbracht, wenn sie in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Umzug stehen. Bei einer Mietwohnung endet der Haushalt an dem Tag, auf den Sie gekündigt haben. Weicht Ihr wirklicher Auszug davon ab, belegen Sie ihn mit der Meldebestätigung oder dem Übergabeprotokoll.

Ist dieser Posten Ihrer Rechnung absetzbar?

Hat der Betrieb die Arbeit in Ihrem eigenen Haushalt erledigt?

Ja

Besteht die Arbeit im Kern darin, Sachen wegzuschaffen?

Ja

Nein, wenn das Wegschaffen die Hauptarbeit ist. Nur als Nebenleistung zu einer anderen Arbeit, etwa als Bauschutt bei einer Renovierung, ist es begünstigt.

Nein

Ja. Reinigen, Renovieren, Umzugstransport und Tragen sind begünstigt. Material zählt nicht mit, nur die Arbeitskosten.

Nein

Sind Sie gerade umgezogen, und passt die Arbeit in Ihrer alten Wohnung zeitlich eng zum Umzug?

Ja

Ja, wenn die Arbeit die Abnutzung Ihrer bisherigen Wohnung beseitigt, etwa als Renovierung eines ausziehenden Mieters. Belegen Sie den Zeitpunkt mit Mietvertrag, Kündigung und Übergabeprotokoll.

Nein

Nein. Arbeiten außerhalb Ihres Haushalts, etwa in der Halle eines Betriebs, zählen nicht.

Wie muss die Rechnung für den Steuerabzug aussehen?

Zwei Bedingungen entscheiden über den Abzug, egal was Sie beauftragt haben. Sie brauchen eine Rechnung, und Sie müssen sie auf das Konto des Betriebs überweisen. Bar bezahlte Rechnungen erkennt das Finanzamt nicht an, auch nicht mit Quittung.

Dazu kommt der getrennte Ausweis. Sie selbst dürfen den Anteil der Arbeitskosten nicht schätzen. Der Betrieb darf ihn aber auf der Rechnung ausweisen oder den Rechnungsbetrag prozentual in Arbeit und Material aufteilen.

  1. Bitten Sie den Betrieb vor dem Auftrag um eine Rechnung, die Arbeitskosten und Material getrennt ausweist. Ein Satz im Auftrag genügt.
  2. Lassen Sie jede Arbeit einzeln benennen: Räumung, Umzug, Reinigung, Renovierung, Entsorgung.
  3. Belegen Sie bei einem Umzug den Zusammenhang mit Mietvertrag, Kündigung, Meldebestätigung und Übergabeprotokoll.
  4. Bezahlen Sie per Überweisung. Auch Lastschrift und Online-Banking gelten, jeweils mit Kontoauszug.
  5. Heben Sie Rechnung und Kontoauszug auf. Das Finanzamt kann sie verlangen, Sie müssen sie nicht mit der Steuererklärung einreichen.
  6. Trägt das Finanzamt den Abzug nicht ein, haben Sie einen Monat für den Einspruch, gerechnet ab Bekanntgabe des Bescheids.

Kann ich die Räumung der Elternwohnung absetzen?

Nein, wenn Sie dort nicht selbst wohnen. Absetzen können Sie nur Arbeiten, die Sie selbst in Auftrag gegeben haben und die in Ihrem eigenen Haushalt stattfinden. Die Wohnung Ihres Vaters ist nicht Ihr Haushalt, egal ob er noch lebt oder ob Sie sie geerbt haben. Dazu kommt, dass die Räumung ohnehin als nicht begünstigt auf der Liste steht.

Anders ist es, wenn Sie in eine geerbte Wohnung selbst einziehen. Dann gehört sie zu Ihrem Haushalt. Das Bundesfinanzministerium nennt ein Beispiel: Ein Erbe zieht in die Wohnung seines Vaters und bezahlt die Rechnung für eine Badsanierung, die der Vater noch beauftragt hatte. In der Rechnung über 5.000 Euro stecken 2.000 Euro Arbeits- und Fahrtkosten. Der Erbe darf 400 Euro von seiner Steuer abziehen.

Für Erben gibt es außerdem einen Abzug bei der Erbschaftsteuer. Das Gesetz zieht für Bestattung, Grabpflege und die Abwicklung des Nachlasses pauschal 15.000 Euro ab, ohne dass Sie Belege brauchen. Höhere Kosten können Sie nachweisen. Erbschaftsteuer fällt bei Kindern aber erst an, wenn der Erwerb den Freibetrag von 400.000 Euro übersteigt. Ob die Kosten der Räumung zu den abziehbaren Kosten zählen, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich.

Häufige Fragen

Ist eine Haushaltsauflösung von der Steuer absetzbar?

Nein, eine Haushaltsauflösung ist nicht von der Steuer absetzbar. Das Bundesfinanzministerium führt sie in seiner Liste begünstigter und nicht begünstigter Leistungen als nicht begünstigt, dasselbe gilt für die Sperrmüllabfuhr. Die Finanzämter wenden diese Liste an. Absetzbar bleiben einzelne Arbeiten wie Umzug, Reinigung und Renovierung in Ihrer eigenen Wohnung.

Warum ist die Müllentsorgung bei der Steuer nicht begünstigt?

Die Müllentsorgung ist bei der Steuer nicht begünstigt, weil sie nicht in Ihrer Wohnung stattfindet, sondern in der Verwertungsanlage. So begründet es das Landesamt für Steuern Niedersachsen. Als Nebenleistung zu einer begünstigten Arbeit, etwa als Bauschuttabfuhr bei einer Renovierung, bleibt Entsorgung dagegen begünstigt.

Wie viel Steuerermäßigung gibt es für Dienstleistungen und Handwerker?

Für Dienstleistungen im Haushalt zieht das Finanzamt 20 Prozent der Arbeitskosten von Ihrer Steuer ab, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Für Handwerkerarbeiten sind es 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Abgezogen wird von der Steuer selbst und nicht vom Einkommen.

Kann ich eine Entrümpelung bar bezahlen und trotzdem absetzen?

Nein, eine bar bezahlte Entrümpelung lässt sich nicht absetzen, auch nicht mit Quittung. Das Finanzamt verlangt eine Rechnung und eine Zahlung auf das Konto des Betriebs, per Überweisung, Lastschrift oder Online-Banking. Überweisen Sie deshalb auch kleine Beträge.

Was muss auf der Rechnung einer Entrümpelung für den Steuerabzug stehen?

Auf der Rechnung einer Entrümpelung müssen die Arbeitskosten getrennt vom Material stehen, denn nur die Arbeitskosten sind begünstigt. Fahrt- und Maschinenkosten zählen zu den Arbeitskosten. Sie selbst dürfen den Arbeitsanteil nicht schätzen, der Betrieb darf ihn aber prozentual aufteilen. Lassen Sie außerdem jede erledigte Arbeit einzeln benennen, damit die begünstigten Posten erkennbar bleiben.

Können Erben die Kosten der Wohnungsräumung von der Steuer absetzen?

Erben können die Kosten für die Räumung der Wohnung eines Verstorbenen nicht als Handwerker- oder Dienstleistungskosten absetzen, wenn sie dort nicht selbst wohnen. Die Wohnung ist dann nicht ihr Haushalt, und die Haushaltsauflösung steht ohnehin als nicht begünstigt auf der Liste. Bei der Erbschaftsteuer zieht das Gesetz pauschal 15.000 Euro für Bestattung, Grabpflege und Nachlassabwicklung ab. Ob die Räumung dazu zählt, sagt es nicht ausdrücklich.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 35a EStG, Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  2. BMF-Schreiben vom 9. November 2016, IV C 8 - S 2296-b/07/10003 :008, mit Anlage 1, Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter Leistungen, Bundesministerium der Finanzen, veröffentlicht vom Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern,
  3. Haushaltsnahe Dienstleistungen: BMF ändert Anwendungsschreiben zu § 35a EStG, Beitrag vom 28. September 2021 zum BMF-Schreiben vom 1. September 2021, IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft,
  4. Merkblatt: Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- und Handwerkerleistungen, Landesamt für Steuern Niedersachsen,
  5. § 355 AO, Einspruchsfrist, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  6. § 10 ErbStG, Steuerpflichtiger Erwerb, Absatz 5 Nummer 3 zu Bestattungs- und Nachlassregelungskosten, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  7. § 16 ErbStG, Freibeträge, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,

Wo Künstliche Intelligenz mitgearbeitet hat

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieses Portals mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie den Betrieb und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, sagen wir Ihnen, wo er dort berichtigt werden kann, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.