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Ratgeber

Entrümpelung Angebot prüfen, bevor Sie unterschreiben

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Prüfen Sie im Angebot drei Dinge: ob dort Festpreis steht, ob Räume, Menge und Endzustand beschrieben sind und ob Zuschläge einzeln aufgeführt werden. Nur ein Festpreis bindet den Betrieb, eine Schätzung darf um etwa 15 bis 20 Prozent überschritten werden. Haben Sie in der Wohnung unterschrieben, können Sie den Auftrag 14 Tage lang widerrufen.

Widerruf nach Unterschrift in der Wohnung
14 Tage
Bürgerliches Gesetzbuch, § 312g (Recht zum Widerruf) und § 355 (Frist), Stand 26. September 2026
Schätzung gilt als deutlich überschritten ab
mehr als 15 bis 20 Prozent
Verbraucherzentralen, Handwerker: Was bei einem Auftrag zu beachten ist, Stand 3. Februar 2026
Kündigen ohne Grund kostet vermutlich
5 Prozent vom noch offenen Teil
Bürgerliches Gesetzbuch, § 648 (Kündigung durch den Besteller), Stand 26. September 2026
Klemmbrett mit einer Checkliste auf einem Umzugskarton im Wohnzimmer.
Klemmbrett mit einer Checkliste auf einem Umzugskarton im Wohnzimmer. Bild: KI generiert.

Gilt ein Festpreis auch nach der Räumung?

Ja, ein Festpreis gilt auch nach der Räumung. Er ist ein Betrag, den der Betrieb nicht mehr überschreiten darf, so beschreiben es die Verbraucherzentralen für Aufträge an Handwerksbetriebe. Für Umzüge sagen sie es noch deutlicher: Verkalkuliert sich die Firma, geht der Mehraufwand zu ihren Lasten. Setzt sie zu viele Stunden an, haben Sie als Kunde das Nachsehen.

Der Festpreis gilt aber nur für die Arbeit, die im Angebot steht. Ist dort die Wohnung beschrieben, aber nicht der Keller, ist der Keller nicht im Preis. Vereinbaren Sie später Zusatzarbeiten, ist das eine Änderung des Auftrags, und dafür darf der Betrieb mehr berechnen. Lassen Sie sich jede Zusatzarbeit deshalb mit Preis schriftlich bestätigen, bevor sie beginnt.

Schreiben Sie das Wort Festpreis ausdrücklich in den Vertrag. Steht dort nur ein Betrag, fragen Sie nach, ob er verbindlich ist, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

Wie viel teurer darf eine Schätzung werden?

Eine Schätzung darf um etwa 15 bis 20 Prozent teurer werden. Im Angebot heißt sie oft Kostenvoranschlag, das ist ein Preis, den der Betrieb nach der Besichtigung schätzt. Diese Regeln gelten für Aufträge, bei denen der Betrieb ein Ergebnis schuldet. Bei einer Räumung ist das die leere Wohnung.

Zeigt sich später, dass die Arbeit deutlich mehr kostet, muss der Betrieb Sie sofort informieren. Als deutlich mehr gilt nach den Verbraucherzentralen eine Steigerung um mehr als 15 bis 20 Prozent. Bei einer Schätzung von 2.000 Euro liegt die Grenze also zwischen 2.300 und 2.400 Euro. Wird es so teuer, dürfen Sie den Auftrag kündigen und zahlen nur die Arbeit, die der Betrieb bis dahin geleistet hat. Bleibt der Aufschlag darunter, tragen Sie ihn in der Regel.

Steht im Angebot ausdrücklich, dass der Betrieb für die Richtigkeit des Preises einsteht, trägt er das Risiko, falls es teurer wird. Eine solche Schätzung selbst kostet nichts, solange Sie vorher nichts anderes vereinbart haben.

Wie sich der Preis einer Räumung zusammensetzt, erklärt der Ratgeber Was kostet eine Entrümpelung.

Woran erkenne ich, was im Angebot fehlt?

Ein vollständiges Angebot beschreibt zuerst, was der Betrieb räumt: die Wohnung, dazu Keller, Dachboden oder Garage, und die geschätzte Menge in Kubikmetern. Dazu gehören der Endzustand, etwa leer oder besenrein, und der Termin. Die Verbraucherzentralen raten, Umfang, Termin und Vergütung verbindlich und am besten schriftlich zu regeln.

Am häufigsten fehlen Posten, die den Preis später nach oben treiben. Nach veröffentlichten Preisübersichten von Betrieben und Portalen der Branche zählen dazu 5 bis 10 Prozent Aufschlag je Stockwerk ohne Aufzug und 50 bis 150 Euro für die Anfahrt. Dazu kommen oft 150 bis 400 Euro für den Ausbau einer Einbauküche und 80 bis 250 Euro für jede Position Schadstoffe. In Berlin verlangt die Stadt für ein Halteverbot vor dem Haus mindestens 21 Euro.

Posten, die in Angeboten häufig fehlen, mit den Spannen aus veröffentlichten Preisübersichten von Betrieben (Stand Juli und August 2026, keine amtliche Statistik, ohne Anspruch auf Vollständigkeit) und der Gebühr der Stadt Berlin.
PostenWarum er den Preis verändertWas er kostet
Stockwerk ohne AufzugJedes Stück wird die Treppe hinuntergetragen, und der Aufschlag gilt für jedes Stockwerk.5 bis 10 Prozent je Stockwerk, oder 5 bis 15 Euro je Quadratmeter und Stockwerk
AnfahrtManche Betriebe berechnen sie gesondert, andere rechnen sie in den Preis ein.50 bis 150 Euro
Halteverbot vor dem HausDamit der Wagen an der Tür steht. Die Stadt erlaubt es nur auf Antrag.Berlin: mindestens 21 Euro, je nach Umfang und Dauer
Einbauküche ausbauenKüchen sind verschraubt, und der Ausbau kostet Arbeitszeit.150 bis 400 Euro
Schadstoffe wie Farben, Lacke, LeuchtstoffröhrenSie gehören nicht in den normalen Sperrmüll und werden einzeln berechnet.80 bis 250 Euro je Position
UmsatzsteuerManche Preislisten nennen Nettopreise, dann kommt die Steuer obendrauf.19 Prozent auf den Nettopreis

Prüfen Sie deshalb bei jedem Angebot, ob der Betrag brutto oder netto gemeint ist. Aus 1.000 Euro netto werden 1.190 Euro. Wer bei Ihnen zu Hause einen Vertrag abschließt, muss Ihnen vorher den Gesamtpreis samt Steuern nennen. Lässt sich der Preis vorher nicht berechnen, muss er sagen, wie er ihn berechnet, und darauf hinweisen, dass Zusatzkosten anfallen können. Diese Angaben werden Teil des Vertrags.

Auch der Abzug für gut erhaltene Möbel gehört mit einem Betrag ins Angebot. Betriebe nennen ihn Wertanrechnung. Ein Satz wie "Wertsachen werden angerechnet" ohne Betrag ist keine Zusage. Eine kostenlose Entrümpelung ist nur dann realistisch, wenn der Haushalt so viel Verkäufliches enthält, dass der Erlös die Arbeit ausgleicht.

Was gilt bei einem Angebot ohne Besichtigung?

Ohne Besichtigung kann der Betrieb Menge und Aufwand nur schätzen. Das gilt für Angebote per Telefon, E-Mail und Foto gleichermaßen, weil der Betrieb Ihre Wohnung nicht kennt. Ein solcher Preis ist deshalb unsicher, bis im Vertrag steht, dass er ein Festpreis ist und für welche Menge er gilt.

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor Anbietern, die am Telefon 25 bis 35 Euro je Kubikmeter Sperrmüll versprechen. Vor Ort wird die Menge dann anders berechnet, oder Möbel werden zu Sondermüll erklärt. Bestehen Sie darauf, nur den vereinbarten Preis zu zahlen. Die Mehrkosten für angeblichen Sondermüll müssen Sie nicht bezahlen, wenn es in Wahrheit Sperrmüll ist.

Lassen Sie Fotos und Beschreibung als Anlage in den Vertrag aufnehmen, dazu die Menge in Kubikmetern, für die der Preis gilt. Damit haben Sie etwas in der Hand, falls der Betrieb später eine andere Menge behauptet. Einen Vertrag, den Sie nur per Telefon oder E-Mail schließen, können Sie in der Regel ebenfalls 14 Tage lang widerrufen. Woran Sie einen seriösen Betrieb erkennen, steht in einem eigenen Ratgeber.

Lässt sich ein unterschriebener Auftrag widerrufen?

Ja, wenn Sie als Privatperson den Vertrag zu Hause oder sonst außerhalb der Geschäftsräume des Betriebs geschlossen haben. Unterschreiben Sie in der Wohnung, die geräumt werden soll, haben Sie 14 Tage Zeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Die Frist beginnt mit der Unterschrift. Das gilt auch, wenn Sie den Betrieb selbst zur Besichtigung gerufen haben. Nur für dringende Reparaturen gibt es eine Ausnahme.

So widerrufen Sie: Schreiben Sie dem Betrieb, dass Sie den Vertrag widerrufen. Eine E-Mail genügt, ein Einschreiben ist sicherer. Einen Grund brauchen Sie nicht, und es reicht, wenn Sie den Brief innerhalb der Frist abschicken.

Der Betrieb muss Sie über dieses Recht informieren. Hat er das versäumt, beginnt die Frist nicht, und Sie können noch bis zu 12 Monate und 14 Tage widerrufen. In einem Berliner Fall hatte ein Unternehmen eine Entrümpelung in der Wohnung einer Mieterin vereinbart und sofort ausgeführt. Es verlangte 1.499,40 Euro. Das Landgericht Berlin ließ ihren späteren Widerruf gelten, weil niemand sie über ihr Recht informiert hatte. Es sprach dem Unternehmen nur den Wert der Räumung für sie zu, nämlich 500 Euro. Der Vertrag stammt von 2013, das Gesetz ist seitdem neu gefasst worden.

Eine Falle steckt im Wunsch nach sofortigem Beginn. Bittet der Betrieb Sie um eine Bestätigung auf Papier oder per E-Mail, gilt das, was Sie darin unterschreiben. Meist steht darin, dass er vor Ablauf der 14 Tage anfangen darf und dass Ihr Widerruf mit der fertigen Räumung erlischt. Ist die Wohnung dann vollständig geräumt, ist das Recht weg. Widerrufen Sie vorher, zahlen Sie nur die bis dahin geleistete Arbeit. Hat der Betrieb Sie nicht richtig informiert, zahlen Sie nach einem Widerruf nichts, sagt die Verbraucherzentrale. Bestätigen Sie einen solchen Satz nur, wenn Sie wirklich sofort räumen lassen wollen.

Welche Sätze im Kleingedruckten sind ein Warnzeichen?

Ein Satz, der dem Betrieb Ihre Sachen zuspricht, ist ein Warnzeichen. Manche Geschäftsbedingungen sagen sinngemäß: Mit Beginn der Arbeit gehören dem Betrieb alle Gegenstände im Haushalt. Das Landgericht Köln hat eine solche Klausel 2025 für unwirksam erklärt.

In dem Fall hatte ein Betrieb bei einer Räumung über 600.000 Euro Bargeld gefunden, unter anderem in Windelpackungen. Er verlangte davon 100.000 Euro, und das Gericht wies die Klage ab. Das Urteil war bei der Bekanntgabe im Juni 2025 noch nicht rechtskräftig.

Zugleich hielt das Gericht es für berechtigt, dass ein Betrieb Kisten und Koffer ungeprüft entsorgt, wenn der Auftraggeber vorher Gelegenheit hatte, nach Wertsachen zu suchen. Gehen Sie deshalb selbst durch die Wohnung, bevor der Betrieb kommt, und sehen Sie auch in Koffer, Schränke und hinter Möbel.

Welches meiner drei Angebote ist verbindlich?

Gehen Sie jedes Ihrer drei Angebote mit diesen Fragen durch. Fällt eines durch, bitten Sie den Betrieb, es zu ergänzen, bevor Sie unterschreiben.

Bindet dieses Angebot den Betrieb?

Steht im Angebot das Wort Festpreis?

Ja

Sind Räume, Menge und Endzustand beschrieben?

Ja

Das Angebot bindet den Betrieb. Er darf nicht mehr verlangen, solange Sie nichts zusätzlich beauftragen.

Nein

Der Festpreis ist unsicher, weil unklar bleibt, wofür er gilt. Lassen Sie Räume, Menge und Endzustand ergänzen, bevor Sie unterschreiben.

Nein

Steht dort ausdrücklich, dass der Betrieb für die Richtigkeit des Preises einsteht?

Ja

Dann trägt der Betrieb das Risiko, falls es teurer wird. Prüfen Sie trotzdem, welche Räume und welche Menge dazugehören.

Nein

Es ist eine Schätzung. Sie darf um etwa 15 bis 20 Prozent überschritten werden, alles darüber muss der Betrieb Ihnen sofort melden.

Häufige Fragen

Darf ein Entrümpler nach der Räumung mehr verlangen als im Festpreis steht?

Nein, ein Entrümpler darf einen vereinbarten Festpreis nicht überschreiten. Mehr darf er nur berechnen, wenn Sie zusätzliche Arbeiten vereinbart haben, die nicht im Angebot standen, etwa einen weiteren Raum. Lassen Sie sich solche Zusatzarbeiten vorher mit Preis schriftlich bestätigen.

Wie viel teurer darf eine Entrümpelung als die Schätzung werden?

Eine Entrümpelung darf bei einer Schätzung ohne Preisgarantie um etwa 15 bis 20 Prozent teurer werden. Wird sie deutlich teurer, muss der Betrieb Sie sofort informieren, und Sie dürfen kündigen. Sie zahlen dann nur die Arbeit, die er bis dahin geleistet hat.

Kostet eine Schätzung für eine Entrümpelung Geld?

Nein, eine Schätzung für eine Entrümpelung kostet normalerweise nichts, wenn Sie vorher nichts anderes ausgemacht haben. Verlangt ein Betrieb dafür Geld, muss er das vor dem Termin ausdrücklich mit Ihnen vereinbart haben.

Kann ich den Vertrag mit einem Entrümpelungsbetrieb widerrufen, wenn ich zu Hause unterschrieben habe?

Ja, einen Vertrag mit einem Entrümpelungsbetrieb, den Sie als Privatperson zu Hause unterschrieben haben, können Sie 14 Tage lang ohne Begründung widerrufen. Das Recht endet früher, wenn Sie einen sofortigen Beginn ausdrücklich verlangt und bestätigt haben, dass es mit der fertigen Räumung erlischt, und die Wohnung dann vollständig geräumt ist. Hat der Betrieb Sie nicht über das Recht informiert, haben Sie bis zu 12 Monate und 14 Tage Zeit.

Gilt der Preis für eine Entrümpelung, den mir ein Betrieb nur am Telefon genannt hat?

Ein Preis für eine Entrümpelung, den ein Betrieb ohne Besichtigung am Telefon nennt, ist unsicher, weil der Betrieb Ihre Wohnung nicht kennt. Verbindlich wird er, wenn schriftlich Festpreis und die Menge stehen, für die er gilt. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät, bei einer höheren Forderung vor Ort nur den vereinbarten Preis zu zahlen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 355 BGB, Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  2. § 356 BGB, Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  3. § 357a BGB, Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  4. § 312b BGB, Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  5. § 312c BGB, Fernabsatzverträge, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  6. § 312d BGB, Informationspflichten, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  7. § 312g BGB, Widerrufsrecht, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  8. Art. 246a § 1 EGBGB, Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  9. § 631 BGB, Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  10. § 632 BGB, Vergütung, Absatz 3 zum Kostenanschlag, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  11. § 648 BGB, Kündigungsrecht des Bestellers, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  12. § 649 BGB, Kostenanschlag, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  13. § 12 UStG, Steuersätze, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  14. Handwerker: Was bei einem Auftrag zu beachten ist, Stand 3. Februar 2026, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentralen der Länder,
  15. Umzugsunternehmen: So fallen Sie nicht auf Umzugs-Abzocker rein, Stand 11. Juni 2025, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentralen der Länder,
  16. Verträge an der Haustür: Das sind Ihre Rechte, Stand 30. Januar 2024, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentralen der Länder,
  17. Sperrmüll raus, Abzocke rein, Stand 25. Juni 2024, Verbraucherzentrale Hamburg,
  18. Entscheidung des Monats: Kein Anspruch des Entrümpelungsunternehmens auf Sensationsfund bei Wohnungsauflösung, Urteil vom 8. Mai 2025, Aktenzeichen 15 O 56/25, Landgericht Köln, Pressestelle,
  19. Wohnungsentrümpelungsvertrag als widerrufliches Haustürgeschäft, Landgericht Berlin, Urteil vom 24. Januar 2017, Aktenzeichen 18 S 318/15 (Urteilstext), Kanzlei Kotz, Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz (Abdruck des Urteils),
  20. Haltverbot für Umzüge, Gebühr und Bearbeitungszeit, Land Berlin, Service Berlin,
  21. Entrümpelung Kosten 2026: 15 bis 55 Euro je qm, Preisübersicht eines Betriebs, Stand August 2026, GR FERMA Gebäudereinigung,
  22. Entrümpelung Kosten 2026: Preise pro m², Beispiele und Rechner, Preisübersicht eines Betriebs, Stand Juli 2026, Rümpelschmiede,

Wo Künstliche Intelligenz mitgearbeitet hat

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieses Portals mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.