Entrümpelungen Liste

Ratgeber

Woran erkennen Sie einen seriösen Entrümpelungsbetrieb?

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Ein seriöser Entrümpelungsbetrieb hat sein Gewerbe angemeldet, kann eine Anzeige oder Erlaubnis für den Abfalltransport zeigen und trägt eine Versicherung für Schäden bei Ihnen. Verlangt ein Betrieb Geld im Voraus oder wirbt nur mit lauter Fünf-Sterne-Bewertungen, ist Vorsicht angebracht. Fragen Sie vor der Beauftragung gezielt nach, was er anbietet und wohin er entsorgt.

Bußgeld für illegal entsorgten Müll
bis zu 100.000 Euro
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), § 69 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3, Stand 26. September 2026
Höchstdauer eines Fachbetrieb-Zertifikats
18 Monate
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), § 56 Absatz 3, Stand 26. September 2026
Geprüfte Firmenseiten ohne saubere Bewertungsangaben
mehr als 40 Prozent
Verbraucherzentrale Hamburg, Kundenbewertungen im Internet, Stand 11. November 2025, Stand 26. September 2026
Ein Transporter mit offener Ladetür vor einem Mehrfamilienhaus, davor gestapelte Kartons.
Ein Transporter mit offener Ladetür vor einem Mehrfamilienhaus, davor gestapelte Kartons. Bild: KI generiert.

Braucht ein Entrümpelungsbetrieb eine Erlaubnis für Abfall?

Für den normalen Sperrmüll aus Ihrer Wohnung reicht eine Anzeige. Ein Betrieb, der gewerbsmäßig Abfall abholt und transportiert, muss das vorher der Behörde seines Bundeslands melden. Er bekommt dafür eine schriftliche Bestätigung, die er bei der Arbeit dabeihaben muss.

Anders ist es bei gefährlichem Abfall wie Farbresten, Lösungsmitteln oder einem Verdacht auf Asbest in größerer Menge. Dafür braucht ein Betrieb eine ausdrückliche Erlaubnis der Behörde, keine bloße Anzeige. Ein zertifizierter Betrieb mit eigener Prüfung, dazu gleich mehr, braucht diese Erlaubnis nicht zusätzlich.

Der Unterschied hat einen Grund: Gefährlicher Abfall kann Böden und Wasser stärker schädigen als normaler Sperrmüll. Deshalb prüft die Behörde diese Betriebe genauer, bevor sie mit dieser Art Abfall arbeiten dürfen.

Als Kunde können Sie die Anzeige eines Betriebs nicht selbst in einem öffentlichen Verzeichnis nachschlagen, so ein Register führen nur die Behörden untereinander. Bitten Sie den Betrieb stattdessen, Ihnen die Bestätigung am Tag der Arbeit zu zeigen. Ein Betrieb, der das kann, hat nichts zu verbergen.

Was zeigt Ihnen ein Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat?

Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein Betrieb, der sich freiwillig und regelmäßig von unabhängigen Prüfern kontrollieren lässt, mindestens einmal im Jahr vor Ort. Geprüft werden Organisation, Ausstattung und ob das Personal weiß, was es tut. Das Zertifikat gilt höchstens 18 Monate, danach muss der Betrieb erneut ran.

Alle zertifizierten Betriebe stehen in einem öffentlichen Register der Bundesländer, kostenlos durchsuchbar nach Ort und Firmenname. Für eine gewöhnliche Wohnungsräumung ohne Sondermüll ist das Zertifikat keine Pflicht, aber ein zusätzliches Zeichen dafür, dass sich ein Betrieb kontrollieren lässt.

Ein Betrieb ohne Zertifikat ist deshalb nicht automatisch unseriös. Viele kleine Entrümpelungsbetriebe arbeiten legal, ohne sich zertifizieren zu lassen, weil ihr Alltagsgeschäft aus normalem Hausrat statt aus Sondermüll besteht.

Ist der Entrümpelungsbetrieb gegen Schäden bei Ihnen versichert?

Ein Betrieb, der bei Ihnen zu Hause arbeitet, sollte die Versicherung für Schäden haben, die er bei Ihnen anrichtet. Rutscht beim Tragen ein Schrank gegen die Wand oder bricht eine Fliese, zahlt diese Versicherung, nicht Sie.

Verbraucherzentralen raten bei haushaltsnahen Diensten ausdrücklich, sich einen Nachweis dieser Versicherung zeigen zu lassen, bevor die Arbeit beginnt. Stimmen Sie außerdem keiner Klausel zu, die die Haftung des Betriebs auf grobe Fehler beschränkt. Auch ein kleiner, unachtsamer Fehler muss versichert sein.

Fragen Sie konkret nach dem Namen der Versicherung und der Höhe der Deckung. Ein Betrieb, der ausweicht oder die Frage ins Leere laufen lässt, hat diese Versicherung möglicherweise gar nicht.

Ohne diese Versicherung tragen Sie den Schaden am Ende selbst, auch wenn eindeutig der Betrieb ihn verursacht hat. Ein kurzer Blick auf den Nachweis vor dem Räumungstag erspart Ihnen später einen Streit um die Kostenübernahme.

Woran erkennen Sie ein echtes Gewerbe?

Wer in Deutschland dauerhaft ein Geschäft betreibt, muss das bei seiner Gemeinde anmelden, mit Namen und Anschrift. Ein Betrieb, der auf seiner Website und auf der Rechnung eine vollständige Anschrift und einen erreichbaren Ansprechpartner nennt, hat diesen Schritt normalerweise gemacht.

Websites, die geschäftsmäßig Leistungen anbieten, müssen ihr Impressum ständig verfügbar halten: Name, Anschrift, bei einer Firma zusätzlich die Rechtsform. Fehlt das Impressum ganz oder stehen dort nur ein Vorname und eine Handynummer, ist das ein Warnzeichen.

Manche unseriöse Anbieter gestalten ihre Website absichtlich so, dass sie einer städtischen Müllabfuhr ähnelt, mit derselben Farbe und ähnlichen Fotos. Prüfen Sie deshalb, ob die Anschrift im Impressum wirklich zu dem Betrieb passt, den Sie beauftragen wollen, und nicht zu einer bekannten kommunalen Stelle.

Ist der Betrieb eine GmbH oder eine andere Kapitalgesellschaft, gehört auch eine Handelsregisternummer ins Impressum. Fehlt sie bei einer erkennbaren Firma, fragen Sie gezielt nach, bevor Sie unterschreiben.

Können Sie sich auf Online-Bewertungen verlassen?

Nur mit Vorsicht. Verbraucherzentralen prüften zwischen April und Juli 2025 die Websites von 462 Online-Anbietern und stellten fest, dass 122 davon nicht ausreichend offenlegten, wie sie mit Bewertungen umgehen. Insgesamt hielten weniger als 60 Prozent der geprüften Seiten die gesetzlichen Regeln zur Offenlegung ein.

Seien Sie misstrauisch, wenn Bewertungen auffällig kurz sind, alle ähnlich klingen oder ausschließlich fünf Sterne zeigen. Echte Bewertungen enthalten meist gemischte Erfahrungen und auch kleine Kritikpunkte. Fehlen kritische Stimmen völlig, spricht das für eine einseitige Auswahl.

Nachweise, nach denen Sie vor der Beauftragung fragen können, mit den Fristen aus dem Abfallgesetz und der Entsorgungsfachbetriebeverordnung, Stand 2026.
NachweisWas er bedeutetWie Sie ihn prüfen
Anzeige für AbfalltransportBestätigung der Behörde, dass der Betrieb Abfall abholen und transportieren darfAm Tag der Arbeit vorlegen lassen
Erlaubnis für gefährliche AbfälleNötig für Farben, Lösungsmittel oder größere Mengen AsbestverdachtNach der Erlaubnis oder dem Fachbetrieb-Zertifikat fragen
Entsorgungsfachbetrieb-ZertifikatFreiwillige Prüfung durch unabhängige Sachverständige, höchstens 18 Monate gültigIm öffentlichen Fachbetrieberegister der Länder suchen
Versicherung für Schäden bei IhnenZahlt, wenn beim Räumen etwas kaputtgehtVersicherungsnachweis vor dem Auftrag verlangen
GewerbeanmeldungDer Betrieb ist als Gewerbe angemeldet, mit Namen und AnschriftIm Impressum der Website oder auf der Rechnung nachlesen

Warum sollten Sie nie im Voraus bar zahlen?

Öffentliche Müllentsorger wie kommunale Betriebe verlangen grundsätzlich kein Bargeld vor Ort. Ein privater Entrümpelungsbetrieb sollte es genauso halten: Sie zahlen erst, wenn die Wohnung geräumt ist und Sie eine Rechnung erhalten haben.

Manche unseriöse Anbieter locken am Telefon mit einem günstigen Preis je Kubikmeter und verlangen vor Ort plötzlich mehr, weil angeblich mehr Menge anfällt oder ein Gegenstand zu Sondermüll erklärt wird. Bestehen Sie in so einem Fall auf dem vereinbarten Preis und zahlen Sie nicht vorschnell.

Verträge, die nur am Telefon oder per E-Mail geschlossen wurden, können Sie in der Regel 14 Tage lang widerrufen, wie im Ratgeber Entrümpelung Angebot prüfen beschrieben. Verlangt ein Betrieb nach einem Widerruf Stornogebühren, ist das meist unrechtmäßig.

Haften Sie, wenn der Entrümpelungsbetrieb illegal entsorgt?

Ja, zumindest ein Stück weit. Wer Abfall verursacht, bleibt nach dem Abfallgesetz für seine ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich, auch wenn er einen Betrieb damit beauftragt. Diese Verantwortung endet erst, wenn die Entsorgung wirklich abgeschlossen ist, nicht schon mit der Übergabe an den Betrieb.

Entsorgt ein beauftragter Betrieb Ihren Müll illegal, etwa indem er ihn im Wald ablädt, drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Taucht bei einer solchen Ablagerung ein Beleg mit Ihrem Namen auf, gerät auch der ursprüngliche Auftraggeber ins Visier der Behörde.

Das ist der eigentliche Grund, warum sich die Prüfung vor der Beauftragung lohnt: Sie schützt nicht nur vor einer Kostenfalle, sondern auch vor Ärger, der erst Monate später auftaucht. Was ein vollständiges Angebot außerdem enthalten sollte, steht im Ratgeber Was kostet eine Entrümpelung.

Reicht das für eine sichere Beauftragung?

Zeigt Ihnen der Betrieb eine Anzeige oder Erlaubnis für den Abfalltransport?

Ja

Verlangt er eine Zahlung im Voraus?

Ja

Vorsicht. Vereinbaren Sie stattdessen Zahlung nach der Abnahme gegen Rechnung, sonst suchen Sie einen anderen Betrieb.

Nein

Das ist ein gutes Zeichen. Prüfen Sie zusätzlich die Versicherung und mehrere unabhängige Bewertungen, dann können Sie beauftragen.

Nein

Fragen Sie ausdrücklich danach. Kann oder will der Betrieb die Bestätigung nicht zeigen, suchen Sie einen anderen Betrieb.

Häufige Fragen

Muss ein Entrümpelungsbetrieb eine Erlaubnis für den Abfalltransport haben?

Ja, für gefährliche Abfälle wie Farbreste, Lösungsmittel oder einen größeren Asbestverdacht braucht ein Betrieb eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Für den Transport von Sperrmüll und normalem Hausrat reicht eine Anzeige bei der Behörde. Ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb braucht die Erlaubnis für gefährliche Abfälle nicht zusätzlich, weil seine Zertifizierung das ersetzt.

Woran erkenne ich, ob ein Entrümpelungsbetrieb ein Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat hat?

Sie finden zertifizierte Betriebe im öffentlichen Fachbetrieberegister der Bundesländer, kostenlos durchsuchbar nach Ort und Firmenname. Ein solches Zertifikat gilt höchstens 18 Monate und wird danach neu geprüft. Für eine gewöhnliche Wohnungsräumung ohne Sondermüll ist das Zertifikat aber keine Pflicht.

Sollte ich einem Entrümpelungsbetrieb eine Anzahlung geben?

Nein, eine seriöse Firma verlangt normalerweise kein Geld im Voraus. Zahlen Sie erst, wenn die Wohnung geräumt ist und Sie eine Rechnung erhalten haben. Verlangt ein Betrieb Vorkasse oder ausschließlich Bargeld, ist das ein Warnzeichen.

Kann ich mich auf gute Bewertungen eines Entrümpelungsbetriebs verlassen?

Nicht ohne Weiteres. Eine Prüfung von 462 Firmenseiten ergab, dass mehr als 40 Prozent nicht ausreichend offenlegten, wie sie mit Bewertungen umgehen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn alle Bewertungen fünf Sterne haben, ähnlich klingen oder kritische Stimmen ganz fehlen. Vergleichen Sie lieber mehrere unabhängige Quellen.

Hafte ich, wenn ein beauftragter Entrümpelungsbetrieb Müll illegal entsorgt?

Ja, Ihre Verantwortung als Auftraggeber endet nach dem Abfallgesetz erst, wenn die Entsorgung wirklich abgeschlossen ist, auch wenn Sie einen Betrieb damit beauftragt haben. Fragen Sie deshalb vor dem Auftrag, wohin der Müll geht. Für illegale Entsorgung drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 53 KrWG, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz,
  2. § 54 KrWG, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz,
  3. § 22 KrWG, Beauftragung Dritter, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz,
  4. § 69 KrWG, Bußgeldvorschriften, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz,
  5. § 56 KrWG, Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz,
  6. § 28 EfbV, Entsorgungsfachbetrieberegister, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz,
  7. § 14 GewO, Anzeigepflicht; Verordnungsermächtigung, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  8. § 5 DDG, Allgemeine Informationspflichten (Impressum), Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  9. Fachbetrieberegister, Suche nach zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben, Länderarbeitsgruppe Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (LAG GADSYS),
  10. Entsorgungsfachbetriebe in Bayern, Hinweise zum Fachbetrieberegister, Bayerisches Landesamt für Umwelt,
  11. Haushaltsnahe Dienstleistungen: Alles zu Erstgespräch, Vertrag und Rechnung, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentralen der Länder,
  12. Kundenbewertungen im Internet, mit Vorsicht genießen, Stand 11. November 2025, Verbraucherzentrale Hamburg,
  13. Sperrmüll raus, Abzocke rein, Stand 25. Juni 2024, Verbraucherzentrale Hamburg,
  14. Sperrmüllabfuhr buchen, Hinweis auf Bußgelder bei illegalen Ablagerungen, Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR),

Wo Künstliche Intelligenz mitgearbeitet hat

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieses Portals mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie den Betrieb und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, sagen wir Ihnen, wo er dort berichtigt werden kann, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.