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Was ist Sperrmüll und was gehört nicht dazu?

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Sperrmüll sind Gegenstände aus dem Haushalt, die auch zerkleinert nicht in die Restmülltonne passen, etwa Sofa, Schrank, Matratze und Teppich. Elektrogeräte, Farben, Bauschutt, Fenster und Reifen gehören meist nicht dazu und brauchen eigene Wege. Wer Sperrmüll ohne Anmeldung an die Straße stellt, zahlt in Frankfurt mindestens 1.000 Euro.

Sperrmüll ohne Termin in Frankfurt
mindestens 1.000 Euro Bußgeld
Stadt Frankfurt am Main, Bußgeldhöhen für abfallrechtliche Verstöße, gültig seit 1. Oktober 2025, Stand 1. Oktober 2025
Rückgabe kleiner Altgeräte im großen Laden
Geräte bis 25 Zentimeter, ohne Neukauf
Elektro- und Elektronikgerätegesetz, § 17, Rücknahmepflicht der Vertreiber (Läden ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte), Stand 26. September 2026
Bauschutt am Recyclinghof in Berlin
4 Euro je angefangene 10 Liter
Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Gebühren und Entgelte für Abfälle aus Berliner Privathaushalten, Kundeninformation Januar 2025, Stand 26. September 2026
Sperrige Gegenstände auf einem Hof, ein Teppich, ein Sessel und ein Bücherregal.
Sperrige Gegenstände auf einem Hof, ein Teppich, ein Sessel und ein Bücherregal. Bild: KI generiert.

Was zählt als Sperrmüll?

Sperrmüll sind Dinge aus dem Haushalt, die zu groß für die Restmülltonne sind. München misst das an einer 80-Liter-Tonne: Was auch nach dem Zerkleinern nicht hineinpasst, ist Sperrmüll. Frankfurt sagt es einfacher: alle sperrigen Gegenstände, die Sie bei einem Umzug mitnehmen würden.

Das sind vor allem Möbel wie Sofa, Schrank, Tisch und Bett, dazu Matratzen, Teppiche und Fahrräder. Auch das Bundesgesetz nennt Matratzen und Möbel ausdrücklich als Sperrmüll.

Warum sagt jede Stadt etwas anderes?

Was als Sperrmüll gilt, regelt jede Stadt in ihrer eigenen Abfallsatzung. Deshalb gibt es Unterschiede. Berlin nimmt Fensterrahmen aus Kunststoff ohne Glas mit, Köln und Frankfurt nehmen Fenster nicht mit. München zählt Kühlschränke zum Sperrmüll, Köln verlangt für Elektrogeräte einen eigenen Termin.

Im Zweifel entscheidet die Stadt selbst. In Frankfurt steht das ausdrücklich in der Satzung. Schauen Sie deshalb vor dem Termin in die Liste Ihrer Stadtreinigung, denn dort steht, was sie mitnimmt und was nicht.

Wohin gehört welcher Gegenstand?

Am Recyclinghof in Berlin kosten Bauschutt 4 Euro je angefangene 10 Liter, Autoreifen 3 Euro je Stück und ein Waschbecken 6 Euro. Elektrogeräte nimmt derselbe Hof kostenlos an. Die Tabelle sortiert die häufigsten Gegenstände nach dem Weg, den sie brauchen.

Wohin die häufigsten Gegenstände gehören. Die Städte handhaben es nicht überall gleich, im Zweifel gilt die Regel Ihrer Stadt. Geprüft am 26. September 2026.
GegenstandIst es Sperrmüll?Wohin damit
Sofa, Schrank, Tisch, Bett, RegalJa, wenn zerlegtAbholung der Stadt oder Wertstoffhof
MatratzeJaAbholung der Stadt oder Wertstoffhof
Teppich, Teppichboden, LaminatJa, in Mengen wie im Haushalt üblichAbholung der Stadt oder Wertstoffhof
Kühlschrank, Waschmaschine, HerdJa, aber getrennt bereitstellenAbholung der Stadt mit eigenem Termin oder Fahrzeug, oder kostenlos zum Wertstoffhof
Fernseher, Computer, HandyNein, ElektrogerätKostenlos zum Wertstoffhof oder im Laden zurückgeben
Farben, Lacke, Batterien, LeuchtstoffröhrenNein, SchadstoffSchadstoffannahme oder Schadstoffmobil der Stadt
Bauschutt, Fliesen, Ziegel, BetonNeinWertstoffhof gegen Gebühr, in Berlin 4 Euro je angefangene 10 Liter
Fenster, Türen, WandverkleidungMeist neinAbfall aus Umbauarbeiten, bei der Stadt nach der Annahmestelle fragen
Waschbecken, WCNeinWertstoffhof gegen Gebühr, in Berlin 6 Euro je Stück
AutoreifenNeinWertstoffhof gegen Gebühr, in Berlin 3 Euro je Stück, große Reifen 8 Euro
Gefüllte Säcke, Kisten, KartonsNeinRestmülltonne, Berlin nimmt sie begrenzt bei der Abholung mit

Wohin mit Elektrogeräten und Kühlschränken?

Elektrogeräte gehören nicht in den Restmüll, nicht in die Wertstofftonne und nicht in den Sperrmüll. Das rät das Umweltbundesamt, weil Geräte Schadstoffe enthalten können, Kühlschränke zum Beispiel Kältemittel, die der Umwelt schaden. Drei Wege stehen offen:

  • Der Wertstoffhof nimmt Elektrogeräte aus Haushalten kostenlos an, das schreibt das Gesetz vor.
  • Die Abholung der Stadt nimmt große Geräte getrennt mit. Berlin holt bis zu acht große Geräte ab, davon höchstens drei Kühlschränke, Waschmaschinen oder ähnliche. Köln braucht dafür einen eigenen Termin, Frankfurt kommt mit einem eigenen Fahrzeug.
  • Der Handel nimmt Altgeräte zurück. Wer ein neues Gerät kauft, gibt das alte derselben Art beim Händler ab, bei Lieferung nach Hause ohne Aufpreis. Das gilt für Geschäfte ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte und für Supermärkte ab 800 Quadratmetern.

Nehmen Sie vor der Abgabe die Batterien heraus und löschen Sie persönliche Daten auf Handys, Computern und Speichern. Das ist Ihre Aufgabe, nicht die des Wertstoffhofs.

Hat Ihre Schrankwand eine Beleuchtung, schrauben Sie sie ab. Köln verlangt, dass Schrank und Beleuchtung getrennt entsorgt werden: der Schrank als Sperrmüll, die Lampe als Elektroschrott.

Wohin mit Farben, Lacken und Batterien?

Farben, Lacke, Lösungsmittel und Batterien sind Schadstoffe. Sie gehören weder in den Sperrmüll noch in die Tonne. Berlin nimmt Schadstoffe aus Privathaushalten bis 20 Kilogramm je Abfallart und Tag kostenlos an, darüber kostet Altfarbe 1,70 Euro je Kilogramm. Frankfurt fährt mit einem Schadstoffmobil vor, München nimmt Problemabfälle am Wertstoffhof und am Giftmobil an.

Wohin mit Bauschutt, Fenstern und Türen?

Bauschutt sind Reste von Fliesen, Ziegeln, Beton und Putz. Keine der fünf großen Städte nimmt ihn bei der Sperrmüllabholung mit. Am Wertstoffhof kostet er Geld: In Berlin 4 Euro je angefangene 10 Liter, in München seit dem 15. September 2026 2,46 Euro je Eimer von etwa 10 Kilogramm.

Fenster, Türen und Wandverkleidungen gelten in Frankfurt als Abfall aus Umbauarbeiten, nicht als Sperrmüll. Köln nimmt Fenster ebenfalls nicht mit, Berlin nur Kunststoffrahmen ohne Glas. Fragen Sie bei einer Renovierung den Handwerker, ob er die Reste mitnimmt, oder Ihre Stadt nach der Annahmestelle.

Alte Nachtspeicheröfen, Eternitplatten und Dämmwolle können Asbest oder Mineralfasern enthalten. Die Städte nehmen sie nur unter Auflagen an, in München zum Beispiel staubdicht verpackt oder von einer Fachfirma. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie etwas anfassen.

Was passiert, wenn Sie Falsches an die Straße stellen?

Dann nimmt die Stadt die Sachen nicht mit, oder Sie zahlen ein Bußgeld. Das Personal darf Gegenstände aus Gründen der Arbeitssicherheit ablehnen. Wer Hausmüll oder Schadstoffe zum Sperrmüll stellt, handelt nach der Münchner Satzung ordnungswidrig. Beim Sperrmüll ohne Anmeldung wird es teuer.

Die Bußgelder reichen von 250 Euro bis 10.000 Euro und mehr. In Frankfurt zahlen Sie für Sperrmüll ohne Termin mindestens 1.000 Euro, in Berlin für illegal abgelegten Sperrmüll ab 500 Euro.

Bußgelder für Sperrmüll an der falschen Stelle oder zur falschen Zeit, Stand 26. September 2026.
WoWasBußgeld
FrankfurtSperrmüll ohne Termin herausgestelltmindestens 1.000 Euro, dazu 100 Euro je weiteren angefangenen Kubikmeter
FrankfurtSperrmüll abweichend vom Termin herausgestellt250 Euro pauschal
BerlinSperrmüll von mehr als 1 Kubikmeter illegal abgelegt500 bis 10.000 Euro
BundesweitAbfälle unerlaubt ablagernRahmen bis zu 100.000 Euro

Das Bundesgesetz erlaubt bis zu 100.000 Euro. Das ist die Obergrenze, die das Gesetz zulässt.

Sie vermeiden das alles mit drei Schritten: Sperrmüll anmelden, zum vereinbarten Termin bereitstellen und nichts dazustellen, was nicht angemeldet ist. In Frankfurt heißt das: frühestens am Vortag ab 15.30 Uhr und spätestens um 6 Uhr am Abholtag. Wie der Weg zur Abholung aussieht, steht im Ratgeber Sperrmüll abholen lassen oder Entrümpler.

Häufige Fragen

Zählt eine Matratze als Sperrmüll?

Ja, eine Matratze zählt als Sperrmüll. Berlin, Köln, München und Frankfurt nehmen Matratzen bei der Sperrmüllabholung mit, und das Bundesgesetz nennt sie ausdrücklich als Teil des Sperrmülls. Sie brauchen dafür einen Termin und stellen die Matratze erst zum vereinbarten Zeitpunkt heraus.

Nimmt die Sperrmüllabholung einen Kühlschrank mit?

Die Sperrmüllabholung nimmt einen Kühlschrank meistens mit, aber getrennt vom übrigen Sperrmüll. Berlin holt bis zu acht große Elektrogeräte ab, davon höchstens drei Kühlschränke, Waschmaschinen oder ähnliche Geräte. Köln braucht einen eigenen Termin, Frankfurt kommt mit einem eigenen Fahrzeug. Kostenlos geht auch der Wertstoffhof.

Gehören Fenster und Türen zum Sperrmüll?

Fenster gehören in Frankfurt und Köln nicht zum Sperrmüll, Türen in Frankfurt ebenfalls nicht. Frankfurt zählt sie zu den Abfällen aus Umbauarbeiten. Berlin nimmt Türen und Fensterrahmen aus Kunststoff ohne Glas mit. Fragen Sie vor dem Termin bei Ihrer Stadt nach.

Wohin mit Farbresten und Lacken?

Farbreste und Lacke gehören zu den Schadstoffen und nicht in den Sperrmüll. Berlin nimmt sie am Recyclinghof bis 20 Kilogramm je Abfallart und Tag kostenlos an, Frankfurt am Schadstoffmobil. Über 20 Kilogramm kostet Altfarbe in Berlin 1,70 Euro je Kilogramm.

Wie hoch ist das Bußgeld für Sperrmüll ohne Termin an der Straße?

Das Bußgeld für Sperrmüll ohne Termin legt jede Stadt selbst fest. In Frankfurt sind es mindestens 1.000 Euro plus 100 Euro je weiteren angefangenen Kubikmeter. In Berlin gilt für illegal abgelegten Sperrmüll ab einem Kubikmeter ein Bußgeld von 500 bis 10.000 Euro. Das Bundesgesetz erlaubt bis zu 100.000 Euro.

Woran erkenne ich, ob ein Gegenstand Sperrmüll ist?

Ein Gegenstand ist Sperrmüll, wenn er aus dem Haushalt stammt und auch zerkleinert nicht in Ihre Restmülltonne passt. Ein einfacher Test: Würden Sie ihn bei einem Umzug mitnehmen? Elektrogeräte, Schadstoffe und Bauabfälle sind Sonderfälle und gelten nicht als normaler Sperrmüll.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Sperrmüll, Eintrag im Abfalllexikon (Definition mit 80-Liter-Tonne), Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM),
  2. Hausratsperrmüll-, Wertstoff- und Problemmüllsatzung, Fassung vom 8. Januar 2024 (§ 2, § 3, § 4, § 7, § 13), Landeshauptstadt München,
  3. Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung, § 12, § 13, § 14, § 24), Stadt Frankfurt am Main,
  4. Bußgeldhöhen für abfallrechtliche Verstöße, gültig seit 1. Oktober 2025, Stadt Frankfurt am Main,
  5. Sperrmüll: Was gehört in den Sperrmüll, was nicht, wann und wo bereitstellen, FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH,
  6. Sperrmüllabholung buchen: Was nehmen wir mit und welchen nicht, Bußgelder bei illegaler Ablagerung, Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR),
  7. Gebühren und Entgelte für Abfälle aus Berliner Privathaushalten, Kundeninformation Januar 2025, Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR),
  8. Sperrmüll entsorgen: Das nehmen wir mit, das nehmen wir nicht mit, Hinweis zur Entsorgung elektronischer Geräte, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB),
  9. Wertstoffhöfe: Änderung bei der Annahme von Bauschutt ab 15. September 2026, Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM),
  10. § 3 KrWG, Begriffsbestimmungen (Sperrmüll einschließlich Matratzen und Möbel), Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  11. § 69 KrWG, Bußgeldvorschriften, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  12. § 10 ElektroG, Getrennte Erfassung, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  13. § 13 ElektroG, Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (kostenlose Anlieferung), Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  14. § 17 ElektroG, Rücknahmepflicht der Vertreiber, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz,
  15. Wohin mit dem Elektroschrott? Alte Elektrogeräte richtig entsorgen schont Ressourcen und Umwelt, Umweltbundesamt,

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.